Das gesamte Dejmark-Team gibt stets sein Bestes, um alle Bestellungen zur Zufriedenheit unserer Kunden abzuwickeln. Es kann jedoch passieren, dass etwas passiert und Sie als Kunde nicht zufrieden sind. Wenn Sie die Ware reklamieren oder zurücksenden möchten, sind die folgenden Bedingungen zu beachten.
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Rücktritt vom Vertrag – Verbraucher
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Der Kunde/Käufer bestätigt, dass er vor einem Vertragsabschluss im Fernabsatz bzw. außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Verkäufers auf sein 14-tägiges Widerrufs- und Rücktrittsrecht nach § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG hingewiesen wurde (Dokument „Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular“).
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Die Rücktrittsfrist beginnt ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.
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Der Kunde kann vom Vertrag auch vor Beginn der Rücktrittsfrist zurücktreten.
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Um sein Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Kunde Dejmark mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
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Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.
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Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat Dejmark alle Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei Dejmark eingegangen ist.
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Für diese Rückzahlung verwendet Dejmark dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart insbesondere durch Bereitstellung eines Rabattgutscheins, der für den nächsten Einkauf genutzt werden kann; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Dejmark kann die Rückzahlung verweigern, bis der Verkäufer die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
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Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag, an dem er Dejmark über den Widerruf des Vertrags unterrichtet hat, an Dejmark
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Dejmark GmbH Leopold Ungar Platz 2/2/0, Spaces Square One 1190 Wien
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zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von 14 (vierzehn) Tagen absendet.
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Dejmark empfiehlt den Versand der Ware als Paket per Kurierdienst. Auf Wunsch des Käufers teilt der Verkäufer dem Käufer den Kurierdienst mit, mit dem er einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen hat und dessen Nutzung er für die Rücksendung der Ware empfiehlt.
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Der Kunde hat dem Paket eine Kopie des Steuerbelegs (Rechnung) beizulegen, den der Verkäufer mit der Ware zugesandt hat sowie eine Kopie der vom Zusteller ausgestellten Lieferbestätigung.
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Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
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Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist, der nicht zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren notwendig war.
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Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:
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(a) Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden begonnen hat, der zugleich sein Wissen vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat;
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(b) Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind wie zum Beispiel: - individuelle Farbtönung, - Waren, die speziell für einen Verbraucher bestimmt sind;
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(c) Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
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(d) Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
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(e) Waren, die nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
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(f) Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
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(g) Zeitungen, Zeitschriften oder illustrierte Periodika mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
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Rücktritt vom Vertrag – Unternehmen
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Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ware nicht mehr verfügbar ist, der Hersteller die Produktion eingestellt hat oder der Verkäufer die Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist oder zum vereinbarten Preis liefern kann. Der Käufer ist unverzüglich zu informieren und bereits geleistete Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.
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Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein wesentlicher Mangel vorliegt, der die ordnungsgemäße Nutzung der Ware beeinträchtigt und nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden kann.
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Reklamation der Ware durch den Kunden
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Unsere Waren und Leistungen haben die vereinbarte Beschaffenheit und eignen sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Ohne ausdrückliche weitergehende Vereinbarung wird ausschließlich eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Leistungen geschuldet. Für die Geeignetheit und Sicherheit unserer Leistungen für eine kundenseitige Anwendung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
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Der Verkäufer haftet für Mängel der Ware, die bei Übergabe an den Käufer vorhanden sind, sowie für Mängel, die innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach Übergabe auftreten.
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Die Mindesthaltbarkeit der gelieferten Produkte (Farben und andere Produkte) ist auf dem Etikett jedes einzelnen Produkts angegeben. Die Mindesthaltbarkeit eines Produkts mit intakter Verpackung liegt je nach Produktart zwischen 24 und 60 Monaten.
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(a) Bei beweglichen Sachen (z.B. Waren, Geräte) beträgt die Gewährleistungsfrist 2 (zwei) Jahre, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie beginnt bei Sachmängel mit der Ablieferung (physische Übergabe). Bei Rechtsmängeln beginnt die Frist, wenn der Mangel bekannt wird. Bei Waren mit digitalen Elementen haftet der Verkäufer auch für Mängel der digitalen Leistung, die während der Dauer der vertraglichen Bereitstellungspflicht auftreten, mindestens jedoch für 2 (zwei) Jahre ab Übergabe (b) Bei unbeweglichen Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 3 (drei) Jahre. Der Käufer ist verpflichtet, alle gelieferten Waren schnellstmöglich nach der Lieferung und Abnahme zu untersuchen und die Qualität und Funktionsfähigkeit der gelieferten Waren, einschließlich der Vollständigkeit der Lieferung, zu überprüfen. Unterlässt er dies, kann er wegen der bei dieser Untersuchung festgestellten Mängel nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er nachweist, dass die Ware diese Mängel bereits bei der Übernahme der Ware aufwies. Der Käufer hat Mängel unverzüglich, nachdem er sie entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, zu rügen. Die Mängelrüge hat den Mangel detailliert zu beschreiben und die Art der Beanstandung (z.B. Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Wandlung) angeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Ware zur Untersuchung des Mangels samt Kaufbeleg vorzulegen. Zusätzliche Beanstandungen aufgrund von Unvollständigkeit oder äußerer Beschädigung der Ware schließen das Recht des Käufers auf Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nicht aus. Sie geben dem Verkäufer jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass kein Mangel bei Übergabe vorlag. Zeigt sich ein verdeckter Mangel erst später, muss der Käufer diesen innerhalb angemessener Frist nach Entdeckung dem Verkäufer anzeigen. Bei Beschädigung der Ware (insbesondere bei zerbrechlichen Waren) wird empfohlen, dem Verkäufer zusammen mit der Mängelanzeige eine Fotodokumentation oder eine Videoaufnahme der beschädigten Ware zuzusenden. Wenn innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe ein Mangel auftritt, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war, um die Reklamation abzulehnen. Tritt ein Mangel nach sechs Monaten ab Übergabe auf, trägt grundsätzlich der Käufer die Beweislast, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Bei Sachmängeln steht dem Verkäufer vorrangig das Recht zu, diese wahlweise durch Verbesserung oder Austausch zu beseitigen. Die Verbesserung erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung von Waren bzw. Erbringung von Leistungen, die den Mangel nicht haben, oder dadurch, dass der Verkäufer die Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind mindestens zwei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue oder die gleichwertige vorhergehende Produktversion, die den Mangel nicht aufweist, ist vom Kunden als Verbesserung zu akzeptieren, wenn dies für ihn zumutbar ist. Handelt es sich um einen Mangel, der nicht beseitigt werden kann, oder um einen mehrmals wiederholten behebbaren Mangel, oder um eine größere Anzahl verschiedener behebbarer Mängel, die eine ordnungsgemäße Verwendung der Ware als mangelfrei verhindern, wird der Verkäufer den Austausch der Ware gegen eine andere, funktionsfähige Ware mit gleichen oder besseren technischen Parametern vornehmen. Als mehrfach wiederholter behebbarer Mangel gilt das mehr als zweimalige Auftreten eines behebbaren Mangels. Als größere Zahl unterschiedlicher behebbarer Mängel gilt das gleichzeitige Auftreten von mehr als drei verschiedenen behebbaren Mängeln. Die Gewährleistungsfrist wird durch eine Mängelbehebung grundsätzlich nicht verlängert. Bei Austausch der Ware beginnt die Gewährleistungsfrist für die Ersatzware neu zu laufen. Für ausgetauschte Teile bei einer Verbesserung beginnt ebenfalls eine neue 2 (zweijährige) Frist. Wenn der Verkäufer die Verbesserung oder den Austausch endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Kunden nicht zumutbar ist, kann er im Rahmen der gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und zusätzlich Schadenersatz oder Aufwandersatz verlangen. Die Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Regelungen des § 933b ABGB bleiben unberührt. Diese Gewährleistungsbestimmungen gelten unbeschadet allfälliger Garantiezusagen des Herstellers oder Verkäufers. Die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers werden durch diese Bestimmungen nicht eingeschränkt. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder natürliche Abnutzung entstanden sind. Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Nichtvorliegens dieser Ausschlussgründe liegt beim Kunden. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen weiter voraus, dass er seinen Rüge- und Untersuchungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist und versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt hat. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht, die Haftung ist begrenzt auf positive Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Käufer als Unternehmer müssen die gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und diese innerhalb einer Frist von einer (1) Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer (1) Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Rüge. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 12 Monate ab der Warenübernahme. Die Mängelrüge hat den Mangel detailliert zu beschreiben und die Art der Beanstandung (z.B. Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Wandlung) angeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Ware zur Untersuchung des Mangels samt Kaufbeleg vorzulegen. Zeigt sich ein verdeckter Mangel erst später, muss der Käufer diesen innerhalb angemessener Frist nach Entdeckung dem Verkäufer anzeigen. Rücksendungen/Reklamationen von mangelhaften Waren an den Verkäufer zum Zwecke der Verbesserung oder Austausch dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Verkäufers entsprechend der hierfür vereinbarten Form erfolgen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware geht erst zum Zeitpunkt der Annahme durch den Verkäufer an seinem Geschäftssitz auf ihn über. Der Verkäufer ist berechtigt, Warenrücksendungen ohne vorherige Absprache abzulehnen.
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Reklamationen können vom Käufer wie folgt geltend machen: (a) persönlich am Sitz des Verkäufers, (b) per E-Mail an die bekanntgegebene E-Mail-Adresse des Verkäufers, (c) per Reklamationsformular auf der Website des Verkäufers, (d) schriftlich per Post an den Sitz des Verkäufers.
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Am Tag der Einleitung des Reklamationsverfahrens stellt der Verkäufer dem Käufer ein Dokument über den Eingang der Reklamation in einer vom Verkäufer bestimmten geeigneten Form aus, in der er verpflichtet ist, die Mängel der Ware und das Datum der Einleitung des Reklamationsverfahrens anzugeben. Dieses Dokument dient dem Käufer als Beleg für die erneute Abholung der reklamierten Ware.
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Das Reklamationsverfahren für Waren, die objektiv an den Verkäufer zugestellt werden können, beginnt an dem Tag, an dem der Käufer die folgenden Bedingungen erfüllt: - Zustellung einer schriftlichen Reklamation an den Verkäufer, und dies persönlich, per Post oder per E-Mail - und die Zustellung der reklamierten Ware inklusive Zubehör. Die reklamierte Ware ist an den Sitz des Betriebes des Verkäufers zuzustellen, sofern der Verkäufer nichts anderes bestimmt (z. B. Lieferung der Ware direkt an das Servicecenter), und dies persönlich oder per Post.
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Der Verkäufer wird die Reklamation innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des Reklamationsverfahrens bearbeiten, worüber er dem Käufer einen schriftlichen Beleg ausgibt.
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Der Käufer hat keinen Gewährleistungsanspruch und ist die Reklamation ausgeschlossen - für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder natürliche Abnutzung entstanden sind; - für Mängel, von denen er von dem Verkäufer bei Vertragsschluss informiert wurde, oder die er unter Berücksichtigung der Umstände, unter denen der Kaufvertrag zustande kam, kennen musste; - für einen unbefriedigenden Farbton, da der Verkäufer nicht für die Darstellung einzelner Farbtöne auf dem Gerät des Käufers (Monitor, Drucker) verantwortlich ist; - -für Mängel, die dem Käufer dadurch entstanden sind, dass der Käufer das im technischen Datenblatt des Produkts, welches bei jedem Produkt verfügbar und bei jeder Ware veröffentlicht ist, empfohlene Verfahren nicht befolgt hat; - wenn die Mängel dadurch verursacht wurden, dass der Käufer ein falsches Beschichtungssystem auf der betreffenden Oberfläche verwendet hat (das empfohlene System ist bei jedem Produkt aufgeführt); Der Käufer wurde ordnungsgemäß darüber informiert, dass der Farbton der bestellten Ware von der Realität abweichen kann und somit übernimmt der Käufer die volle Verantwortung für den gewählten Farbton.
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Das Recht des Käufers, die Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, erlischt:
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a) durch Nichtvorlage von Zahlungsbeleg, Lieferschein, Zubehör oder Dokumentation der Ware, b) durch unterlassene Anzeige offensichtlicher Mängel bei der Übernahme der Ware, c) mit Ablauf der Gewährleistungsfrist der Ware, d) durch vom Käufer verursachte mechanische Schäden an der Ware, e) durch Verwendung der Ware unter Bedingungen, die aufgrund ihrer Feuchtigkeit, chemischen und mechanischen Einwirkungen nicht der natürlichen Umgebung entsprechen, f) durch unsachgemäße Handhabung, Service oder Vernachlässigung der Pflege der Ware, g) durch Beschädigung der Ware aufgrund übermäßiger Belastung oder Verwendung entgegen den in der Dokumentation festgelegten Bedingungen, entgegen den allgemeinen Grundsätzen, technischen Normen oder in der Slowakischen Republik geltenden Sicherheitsvorschriften, h) durch Beschädigung Ware, die durch unvermeidbare und/oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht wurden, i) durch unfachmännisches Eingreifen, Transportschäden, Schäden durch Wasser, Feuer, statische oder atmosphärische Elektrizität oder andere höhere Gewalt, j) durch Eingriffe in die Ware durch eine unbefugte Person.
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Der Käufer bestätigt, dass er vor Abschluss des Vertrages über alle ihn betreffenden wesentlichen Bestimmungen der folgenden österreichischen Gesetze und Verordnungen informiert wurde und diese zur Kenntnis genommen hat:
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Der Käufer bestätigt insbesondere aber nicht abschließend, dass er vom Verkäufer ordnungsgemäß über seine Rechte gemäß den Bestimmungen des Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), insbesondere die Bestimmungen über Vertragsabschlüsse (§§ 859 ff ABGB), Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB), Schadenersatz (§§ 1293 ff ABGB) und Rücktritt vom Vertrag (§§ 918 ff ABGB), gemäß den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetz (KSchG) insbesondere über das Rücktrittsrecht (§ 4 KSchG), die Informationspflichten des Unternehmers (§§ 4a ff KSchG) und die Gewährleistungsrechte (§§ 932, 933 ABGB in Verbindung mit dem KSchG), gemäß den Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsrechts (VGG) insbesondere das Umstiegsrecht (§ 12 VGG), und die Rücknahmepflicht (§ 13 VGG), gemäß den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuch (UGB), insbesondere die Rügepflicht (§ 377 UGB) und die Gewährleistung bei Unternehmenskäufen (§ 378 UGB), gemäß den Bestimmungen des E-Commerce-Gesetz (ECG), insbesondere die Informationspflichten des Unternehmers (§§ 4 ff ECG) und das Rücktrittsrecht des Verbrauchers (§ 11 ECG) sowie gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) insbesondere die Informationspflichten des Verantwortlichen (Art 13, 14 DSGVO) und die Rechte des Betroffenen (Art 15 ff DSGVO) informiert wurde.
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